ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FAHRSERVICE

§ 1 IDENTITÄT UND ANSCHRIFT

Big Driving Service GmbH

Tel.: +49 (0) 3046729715
Mobil: +49 (0) 17632997422
Fax: +49 (0) 3098454806
E-Mail: info@bigdrivingservice-berlin.de

Website: www.bigdrivingservice-berlin.de

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

Im nachfolgenden „Big Driving Service“ genannt

Hinweis: Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche als auch weibliche Personen mit dieser Formulierung angesprochen.

§ 2 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die die Big Driving Service mit dem Kunden eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch die Big Driving Service nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Big Driving Service stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. Die AGB von Big Driving Service gelten selbst dann, wenn die Big Driving Service die vertragsgegenständlichen Leistungen unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch die Big Driving Service nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich durch eine vertretungsberechtigte Person von der Big Driving Service bestätigt werden.

(2) Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Das Widerrufsrecht in diesen AGB findet im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen der Big Driving Service und Unternehmern nach § 14 BGB keine Anwendung. Kunden, die sich nicht sicher sind, ob sie Verbraucher oder Unternehmer sind, empfehlen wir die fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts. Ergibt die anschließende rechtliche Prüfung, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt Satz 1,

§ 3 ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSSPRACHE

Kurfürstendamm 196
10707 Berlin

(1) Die Angebote und/oder Kostenvoranschläge von der Big Driving Service sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.

(2) Mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Eine Bestellung kann per E-Mail, Telefaxoder auf dem Postweg erfolgen. Die Big Driving Service ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann in Textform oder durch sonstige Erklärung an den Kunden erklärt werden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

(3) Die Big Driving Service ist berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behält sich die Big Driving Service den Rücktritt vom Vertrag vor.

(4) Soweit nichts anderes zwischen den Parteien bestimmt ist, behält sich die Big Driving Service sämtliche ihr zustehenden Rechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Designs, Logos, Marken, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern, Vorlagen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie an Kostenvoranschlägen, vor.

(5) Der Vertragstext wird grundsätzlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Übersetzungen in andere Landessprachen sind, bei Bedarf und auf Wunsch des Kunden, möglich und werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung durch den Verkäufer in Auftrag gegeben. Die Kosten der Übersetzung sind durch den Kunden zu tragen. Rechtsverbindlich ist jedoch ausschließlich die deutsche Fassung. Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Dritte aufgrund fehlerhafter Übersetzung tritt die Big Driving Service bereits jetzt an den Kunden ab.

§ 4 PREISE

(1) Die aufgeführten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die im Angebot angegebenen und inkludierten Kilometer, Fahrer, Fahrerspesen (Inland), freie An- und Abfahrt gemäß unserer Zonenkarte und Endreinigung. Eintritte, Park- und Fährkosten, Straßengebühren, Trinkgelder und vergleichbare Kosten sind in den aufgeführten Preisen nicht enthalten.

(2) Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50 %des vereinbarten Gesamtpreises innerhalb einer Frist von sieben Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens vor Beginn der Fahrt in bar an den Fahrer oder auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten, wobei der Eingang auf dem Konto der Big Driving Service verbindlich ist.

(3) Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d.h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet. Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

(4) Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Zusatzkilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an

den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

(5) Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit, wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

§ 5 STORNIERUNG

(1) Wird der Vertrag durch den Kunden mit einer Frist von bis zu fünf Tagen vor dem Tag der Reservierung durch Kündigung oder Rücktritt beendet, so ist er zur Entrichtung eines Betrages in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

(2) Wird der Vertrag durch den Kunden mit einer Frist von weniger als fünf, aber mehr als zwei Tage vor dem Tag der Reservierung durch Kündigung oder Rücktritt beendet, so ist er zur Entrichtung eines Betrages in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

(3) Wird der Vertrag durch den Kunden mit einer Frist von weniger als zwei Tagen vor dem Tag der Reservierung beendet, so bleibt er zur Entrichtung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

(4) Dem Kunden bleibt in den Fällen der Ziffer 1 bis 3 vorbehalten, einen geringeren Schaden der Big Driving Service nachzuweisen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die ihm obliegenden fälligen Verpflichtungen dieses Vertrages nicht erfüllt; der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben über sich oder den Zweck der Reservierung gemacht hat oder durch den Kunden eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Big Driving Service zu befürchten ist oder die Reservierung gegen ein Gesetz oder eine behördliche Auflage verstößt.

§ 6 BEFÖRDERUNG

(1) Der vertraglich vereinbarte Preis schließt die Beförderung einer für das vertragsgegenständliche Fahrzeug angemessenen Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben oder deren Beförderung durch die Big Driving Service verweigert werden. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind. Bei mehr als einer angemessenen Anzahl an Gepäckstücken ist ein Zuschlag, der im Ermessen des Fahrers liegt, zu zahlen.

(2) Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Kunden bei der Bestellung durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.

(3) Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich. Der Fahrer kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.

(4) Der Fahrer kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden. Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf den Gegenanspruch der Big Driving Service.

§ 7 VERHALTEN IN DER LIMOUSINE

(1) Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des Fahrers ist immer Folge zu leisten. Der Fahrer trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Fahrgast im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den Fahrer erforderlich.

(2) Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Fahrgast dies, so hat er die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.

(3) Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.

§ 8 WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Big Driving Service GmbH Kurfürstendamm 196 10707 Berlin
Fax: +49 (0) 30 98454806

E-Mail: info@bigdrivingservice-berlin.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das MusterWiderrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite unter www.bigdrivingservice-berlin.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns seinen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit uns abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar bei uns beschäftigt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Satz 1 BGB dar.

(2) Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(3) Die Big Driving Service haftet nicht für Störungen oder Beeinträchtigungen technischer Einrichtungen oder sonstige die Reservierung beeinträchtigenden Ereignisse, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Big Driving Service oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.

(4) Die Big Driving Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Big Driving Service beruhen. Soweit der Big Driving Service keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und insgesamt maximal auf die Höhe des vereinbarten Gesamtpreis beschränkt.

(5) Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von durch den Fahrgast abgestellten oder eingebrachten Sachen oder beim Verlassen des Fahrzeuges hinterlassene Gegenstände, trägt der Kunde. Das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs von Gegenständen des Fahrgastes, die er nach Beendigung des Vertrages in dem Fahrzeug belässt, trägt der Kunde. Zwischen den Parteien kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.

(6) Sollte die Big Driving Service einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z. B. bei Smog) nicht einhalten können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist die Big Driving Service berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(7) Die Big Driving Service ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte.

(8) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für Leistungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz der Big Driving Service. Bei Endverbrauchern sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Kunden. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Gerichtsstand am Sitz der Big Driving Service. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(3) Für Verbraucher und für sonstige Personen mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat, der weder der EU noch dem EWR angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher innerhalb der EU stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(4) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.